haku: @freeterm Betriebsprüfung / yhteensä: 21
viite: 6 / 21
Tekijä:Mösbauer, Heinz
Otsikko:Steuerliche Aussenprüfungen durch beauftragte "andere" Finanzbehörden mit originären Prüfungskompetenzen
Lehti:Steuerliche Betriebsprüfung
1996 : VOL. 36:7, p. 169-171
Asiasana:
Vapaa asiasana:BETRIEBSPRÜFUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Der Autor informiert darüber, dass steuerliche Aussenprüfungen nach dem Willen des Gesetzgebers in Deutschland nur von den für die Besteuerung sachlich und örtlich zuständigen Finanzbehörden durchgeführt werden. Hierzu werden die sachliche und örtliche Zuständigkeit erklärt und die relevanten Paragraphen aufgeführt. Die zuständigen Finanzbehörden können allerdings auch andere Finanzbehörden mit der Durchführung der Aussenprüfung beauftragen, sofern diese originäre Prüfungskompetenzen besitzen. Man spricht in diesem Zusammenhang von besonderen Prüfungsfinanzämtern. Grundlage hierfür bildet Paragr. 195 Satz 2 der AO. Die Oberfinanzdirektion besitzt eine solche originäre Prüfungskompetenz allerdings nicht und kann somit nicht mit der Durchführung einer Aussenprüfung beauftragt werden.
SCIMA tietueen numero: 153722
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