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Tekijä: | |
Otsikko: | Sicherheit von Maschinen |
Lehti: | Unfall-Stop
1999 : 5, p. 4-5 |
Asiasana: | |
Vapaa asiasana: | Arbeitsschutz |
Kieli: | ger |
Tiivistelmä: | Regelungswerk für die Sicherheit von Maschinen ist zum einen die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG vom 14.6.1989, die die Harmonisierung der aus sicherheitstechnischer Sicht an die jeweiligen Geräte zu stellenden Beschaffenheitsanforderungen beinhaltet und zum anderen die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Altgeräten, d.h. von Maschinen, die nicht der Maschinenrichtlinie entsprechen, stellt. In dem Beitrag wird diskutiert, welchen Anwendungsbereich die Maschinenrichtlinie hat, welche Pflichten sich für Hersteller bzw. Importeure aus der Maschinenrichtlinie ergeben, wie der Käufer erkennt, dass die Maschine den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht, was die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie im Detail regelt und welche Konsequenzen sich aus ihrer Umsetzung ergeben. |
SCIMA