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Tekijä: | |
Otsikko: | Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 500. (Arbeitssicherheitsvorschriften, Gifte, Gefahrstoffe) |
Lehti: | Brücke
1993 : 4, p. 9-10 |
Asiasana: | |
Kieli: | ger |
Tiivistelmä: | Die wesentlichste Änderung der TRSG 500 ist die hinzugefügte Anlage 3: Einstufung der krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe. Im Abschnitt 3 der Anlage 3 sind besondere Stoffgruppen aufgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um Zubereitungen und Verfahren (z.B. Tätigkeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Steinkohlenruss, -teer, -pech, -rauch oder -staub ausgesetzt sind). Ferner handelt es sich um krebserzeugende Arzneistoffe, das Passivrauchen am Arbeitsplatz, Azo-Farbmittel und Pyrolyseprodukte aus organischem Material. Mögliche EG-Kategorien und MAK-Gruppen sind aufgrund unterschiedlicher Einstufungskriterien nicht miteinander vergleichbar. |
SCIMA