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Tekijä:
Otsikko:Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100) (Arbeitsunfallverhütung)
Lehti:Brücke
1993 : 5, p. 8-10
Asiasana:
Vapaa asiasana:ARBEITSMEDIZIN
Kieli:ger
Tiivistelmä:In der Vorbemerkung zur UVV wird der Vorgang technischer und organisatorischer Massnahmen vor arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen herausgestellt. Die UVV gliedert sich in (1) gemeinsame Bestimmungen (Abschnitt II), (2) besondere Bestimmungen für krebserzeugende Gefahrstoffe (Abschnitt III) und (3) besondere Bestimmungen für ionisierende Strahlung (Abschnitt IV). Dargelegt wird, was fristgerechte Vorsorgeuntersuchungen beinhalten müssen , und wer die Kosten dafür zu tragen hat. Völlig neu sind Vorsorgeuntersuchungen, die auf Verlangen des Versicherten gem. Paragraph 7 möglich sind. Die Pflichten des ermächtigten Arztes, die ihm der Unternehmer auferlegen muss, sind in Paragraph 9 vermerkt. Der Unternehmer ist verpflichtet, nach unterzogenen Vorsorgeuntersuchungen sog. Vorsorgekarteien für die betroffenen Mitarbeiter anzulegen. Der ermächtigte Arzt hat eine Gesundheitsakte zu führen und diese auf dem laufenden zu halten.
SCIMA tietueen numero: 124884
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