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Tekijä:
Otsikko:Unfallverhütungsvorschrift "Druck und Papierverarbeitung" (VBG 7i) (Arbeitssicherheitsvorschriften)
Lehti:Brücke
1991 : 6, p. 9-10
Asiasana:
Vapaa asiasana:GRAPHISCHE INDUSTRIE
Kieli:ger
Tiivistelmä:Zum 01.04.1991 ist die Unfallverhütungsvorschrift "Druck und Papierverarbeitung" (VBG 7i) in Kraft getreten. Beschrieben wird, welche speziellen Anforderungen an die Sicherung von Gefahrstellen an bewegten Teilen gestellt werden. Z.B. wird gefordert, dass Einzugstellen an Zylindern, Walzen, Trommeln, Rollen u.ä. durch trennende Schutzeinrichtungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion zu sichern sind. Umzäunungen müssen so beschaffen sein, dass der Abstand zwischen Standfläche und Unterkante maximal 400 mm beträgt. Erörtert wird, welche Forderungen an Gesamtanlagen gestellt werden, wie Verriegelungen zu erfolgen haben, wann Explosionsschutz gewährleistet sein muss u.v.m..
SCIMA tietueen numero: 134495
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