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Tekijä:
Otsikko:UVV "Gase" (VBG 61), (Arbeitsunfallverhütung)
Lehti:Brücke
1995 : 2, p. 8-9
Asiasana:
Vapaa asiasana:ARBEITSSICHERHEIT
Kieli:ger
Tiivistelmä:Die am 1.4.1995 in Kraft getretene neue Unfallverhütungsvorschrift "Gase" (VBG 61) löst die bisher gültige gleichnamige UVV vom 1.4.1980 ab. Ihr Geltungsbereich (Paragraph 1) bezieht sich auf den Umgang mit Gasen, das Betreiben von Anlagen und Bereiche im Freien oder in Räumen, in denen mit Gasen umgegangen wird. Laut Begriffsbestimmung (Paragraph 2) sind Gase Stoffe, deren kritische Temperatur unter 50 Celsiusgrad liegt oder deren Dampfdruck bei 50 Celsiusgrad mehr als 3 bar beträgt. In diesem Beitrag werden die organisatorischen Massnahmen (Beschäftigungsbeschränkungen , Betriebsanweisungen, Alarm- und Gefahrenabwehrplan, persönliche Schutzausrüstung) behandelt. Auch auf den sicheren Umgang mit Gasen, erforderliche Zeichen, sicherheitstechnische Kenngrössen sowie auf Bestimmungen zur Inbetriebnahme von Anlagen- und Dichtheitsüberwachungen wird eingegangen.
SCIMA tietueen numero: 137477
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