haku: @freeterm Gesetzliche Sozialleistungen / yhteensä: 34
viite: 13 / 34
Tekijä:Straub, Fritz
Otsikko:Das Recht der Kassenwahl ab 1996. Krankenversicherung
Lehti:Bilanz und Buchhaltung
1995 : VOL. 41:11, p. 433-438
Asiasana:
Vapaa asiasana:GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN
Kieli:ger
Tiivistelmä:Ab dem 1. Januar 1996 gilt das Krankenkassenwahlrecht. Da die Kündigungsschutzbestimmungen einzuhalten sind, kann bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis erst ab Januar 1997 ein Kassenwechsel erfolgen. Die unterschiedlichen Verfahren zur Wahl von AOK, Ersatzkassen sowie von Betriebs- und Innungskrankenkassen werden dargestellt. Der versicherungspflichtig Beschäftigte ist grundsätzlich mindestens ein Jahr an die von ihm getroffene Kassenwahl gebunden.
SCIMA tietueen numero: 145438
lisää koriin
SCIMA