haku: @freeterm Betriebsverfassung / yhteensä: 37
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Tekijä:Fischer, U
Otsikko:Folgen einer(teilweise) unterlassener Betriebsänderung. Sozialplan
Lehti:Arbeit und Arbeitsrecht
1999 : VOL. 54:6, p.258-260
Asiasana:
Vapaa asiasana:Betriebsverfassung
Kieli:ger
Tiivistelmä:Nicht nur Betriebssänderungen werfen eine Reihe arbeitsrechtlicher Probleme auf, sondern auch beim Unterbleiben unternehmensseitig geplanter Änderungsmassnahmen ist mit erheblichen kollektiv- rechtlichen Schwierigkeiten zu rechen. Folgende Fragen werden vom Autor diskutiert: 1. Was bedeutet die letztendliche Vermeidung einer Betriebsschliessung für einem schon abgeschlossenen Interessenausgleich und Sozialpaln? 2. Wie stellen sich Betriebstrat und Arbeitgeber auf die neue Situation ein? und 3. Wie verfahren sie am zweckmässigsten? Fehlt einen geplante Betriebssänderung oder wird sie nur teilweise vorgenommen, so richten sich Intressenausgleich und Sozilplan nach dem Umfang der Änderungen und dem Ausmass der Durchführung. Soweit die Sachlage sich wesentlich geändert hat, kann von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgegangen werden. Kann zwischen den Betriebsparteien diesbzgl. keine Einigung erfolgen, so ist die Einigungsstelle zuständig.
SCIMA tietueen numero: 214566
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