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Tekijä:
Otsikko:Hauterkrankungen als Berufskrankheiten
Lehti:Sichere Chemiearbeit
1997 : VOL. 49:7, p. 73-75
Asiasana:
Vapaa asiasana:BERUFSKRANKHEITEN
Kieli:ger
Tiivistelmä:Nach der Nr. 5101 der Anlage 1 zur 7. Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO 8.12.1976) sind als Berufskrankheiten jene Hauterkrankungen definiert, die schwer und wiederholt rückfällig auftraten und zur Aufhebung aller Tätigkeit gezwungen haben oder die für die Entstehung bzw. Verschlimmerung der Krankheit ursächlich waren. Dargelegt werden typische Vorkommen und Gefahrenquellen für Hauterkrankungen. Beschrieben wird ihre Entstehung sowie ihr Krankheitsbild. Ca. 11,29 Mio. DM hat im Jahr 1996 die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie an Entschädigungsleistungen für beruflich bedingte Hauterkrankungen aufgewendet. Um die künftig einzuschränken, wird auf folgende Präventionsmassnahmen verwiesen: (1) arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, (2) Merkblatt "Hautschutz" und (3) TRGS 531 Feuchtarbeit.
SCIMA tietueen numero: 166513
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