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Tekijä:Albert, Uwe
Otsikko:Lohnzahlung durch Dritte unter besonderer Berücksichtigung von Rabatten und Vorteilen. (Aussertarifliche Entlohnung)
Lehti:Lohn und Gehalt
1993 : VOL. 4:2, p. 23-24,26,28,30-32, Lit.
Asiasana:
Kieli:ger
Tiivistelmä:Es existieren vielfältige Formen, durch die Arbeitnehmer Vorteile von Dritten erhalten. Umstritten ist, wann solche Vorteile als Arbeitslohn, also als Vorteil für eine Beschäftigung, anzusehen sind. Erfolgt eine Vorteilsgewährung durch Dritte, so ist sie nur dann als Arbeitslohn anzusehen, wenn der Arbeitgeber unmittelbar in die Vorteilsgewährung eingeschaltet ist und der Vorteil für eine Arbeitsleistung zugunsten des Arbeitgebers gewährt wird. Da in diesem Bereich jedoch eine starke Rechtsunsicherheit vorherrscht, empfiehlt der Autor der vom Bundesfinanzminister eingesetzte Arbeitsgruppe zur Neuregelung der Rabatten und Vorteile durch Dritte alsbald einen Beitrag zur Klarstellung des Arbeitslohnbegriffes für den Fall der Vorteilsgegewährung
SCIMA tietueen numero: 120851
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