haku: @author Runge, Gerd / yhteensä: 4
viite: 3 / 4
Tekijä:Runge, Gerd
Otsikko:Datengeheimnis und Mitarbeiterschulung. Eine Betrachtung zur Rolle des Menschen in der Praxis des Datenschutzes. (Betriebliche Weiterbildung)
Lehti:Datenschutz und Datensicherung
1993 : VOL. 17:6, p. 321-324, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:DATENSCHUTZ
Kieli:ger
Tiivistelmä:Das Datengeheimnis und die Wahrung des Datenschutzes muss in den Köpfen aller zu Verpflichteten fest verankert werden. Der Kreis der zu Verpflichtenden erstreckt sich nicht auf alle Mitarbeiter einer datenverarbeitenden Stelle. Um den Verpflichtungen gegenüber dem Datengeheimnis gerecht werden zu können, müssen Mitarbeiterschulungen durchgeführt werden. Der Datenschutzbeauftragte muss im Rahmen seiner allgmeinen Aufgaben (Par. 37 Abs. 1 Satz 1 BDGS) darauf achten, dass Regelungen über die Verpflichtung erlassen und umgesetzt werden. Er hat bei der Personalauswahl und bei der Verpflichtung mitzuwirken. Ratsam ist es , ein Gesamtkonzept zur Sicherheit in der Informationstechnik für die Aufgabenbereiche des Sicherheitsbeauftragten zu erstellen.
SCIMA tietueen numero: 121585
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