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Tekijä:Siebert, Helmut
Otsikko:Im Zweifelsfall - Einigungsstelle. Wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert (betriebliche Mitbestimmung)
Lehti:Betriebstechnik
1992 : VOL. 33:5, p. 9-12
Asiasana:
Kieli:ger
Tiivistelmä:Das Betriebsverfassungsgesetz kennt unterschiedlich stark ausgeprägte Beteiligungsrechte des Betriebsrates. Diese reichen von der Unterrichtung bis zur Mitbestimmung. Hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht, so kann ein Vorhaben des Arbeitgebers, wie z.B. die Anordnung von Mehrarbeit, nicht ohne Einverständnis des BR erfolgen. Verweigert dieser seine Zustimmung, so steht der Arbeitgeber vor der Frage, ob er die Durchführung seines Vorhabens unterlässt oder ob er die Einigungsstelle einschalten soll. Über die Bildung der Einigungsstelle, das Verfahren, Einholung von Gutachten und die Abstimmung wird berichtet.
SCIMA tietueen numero: 135457
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