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Tekijä:Krey, Volker
Otsikko:Ein absolutes Muss. Die EG-Richtlinie für Maschinen ist jetzt in Kraft
Lehti:Maschinenmarkt
1995 : VOL. 101:10, p. 52-54
Asiasana:
Vapaa asiasana:ARBEITSSICHERHEIT, EG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Ziel der seit 1. Januar 1995 geltenden EG-Maschinen-Richtlinie ist die Erstellung einheitlicher Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen. Damit sollen zugleich die noch bestehenden Handelshemmnisse aufgrund unterschiedlicher Anerkennungsregelungen und gesetzlichen Bestimmungen abgebaut werden. Um das CE-Zertifikat für eine Maschine zu erhalten, muss der Hersteller zwei Erklärungen abgeben: die Herstellererklärung und die EG-Konformitätserklärung. Die Betriebsanleitung muss so verfasst werden, dass sie als allgemein verständlich gilt.
SCIMA tietueen numero: 146409
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