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Tekijä:Lansnicker, F.
Schwirtzek, T.
Otsikko:Neuordnung der Mankohaftung. Zugleich Anmerkung zu BAG, 17.9.1998 - 8 AZR 175/97, in diesem Heft S. 264
Lehti:Betriebs-Berater
1999 : VOL. 54:5, p. 259-262
Asiasana:
Vapaa asiasana:Arbeits- und Sozialrecht
Haftung (Arbeitnehmerhaftung)
Arbeitnehmer
Kieli:ger
Tiivistelmä:Als Manko bezeichnet man im Arbeitsrecht den Schaden des Arbeitgebers, der sich ergibt, wenn ein dem Arbeitnehmer anvertrauter Waren- oder Kassenbestand eine Fehlmenge bzw. einen Fehlbetrag aufweist. Häufiger jedoch sind Fallkonstellationen, in denen nicht aufklärbar ist, wie es zu einem Manko gekommen ist, so dass es dann prozessentscheidend auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ankommt. Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 17.8.1998 grundlegende Ausführungen zur Mankohaftung gemacht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung des BAG zu diesem Thema, stellt die Neuerungen vor und zeigt möglich Auswirkungen für die Praxis auf.
SCIMA tietueen numero: 199878
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