haku: @indexterm criminal law / yhteensä: 45
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Tekijä:Lutter, M.
Otsikko:Zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers aus deliktischen Schäden im Unternehmen.
Lehti:Zeitschrift für das Gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
1993 : OCT, VOL. 157:5, p. 464-482
Asiasana:RESPONSIBILITY
MANAGERS
LOSS
COMPANY LAW
CRIMINAL LAW
GERMANY
Kieli:ger
Tiivistelmä:Die Organe juristischer Personen haften für deliktische Schädigungen im Unternehmen nur dann unmittelbar persönlich, wenn sie diese entweder eigenhändig begangen haben oder von ihrer Begehung durch andere wussten und die Schädigung pflichtwidrig nicht verhinderten. Eine Pflicht der Organper- sonen, den Geschäftsbetrieb der juristischen Person für die Rechtsgüter Dritter gefahrlos organisieren, besteht Dritten gegenüber nicht. Sie ergibt sich weder aus dem Gesetz noch übernimmt die Organperson durch ihre Bestellung eine ent- sprechende Pflicht der Rechtsperson.
SCIMA tietueen numero: 107427
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