haku: @freeterm PERSONALVERWALTUNGSORGANISATION, / yhteensä: 5
viite: 3 / 5
Tekijä:Bartosch, Dieter
Otsikko:Datenschutz im Personalwesen anhand des neuen Bundesdatenschutzgesetzes vom 1. Juni 1991.
Lehti:Personalführung
1992 : 10, p. 802, 804-808, 810-811, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:DATENSCHUTZ,
PERSONALVERWALTUNGSORGANISATION,
BETRIEBSRAT
Kieli:ger
Tiivistelmä:Ziel des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Besonders zu beachten sind die Prinzipien Erforderlichkeitsgrundsatz und Zweckbindung. Erörtert werden der Regelungsgegenstand des BDSG, die Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und des Personalvertretungsgesetzes in Bezug zum Arbeitnehmerdatenschutz, das Einsichtsrecht des Betriebsrats in Unterlagen und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat. Die Frage der Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten regelt das "Verbot mit Erlaubnisvorbehalten". Der Autor geht abschliessend auf die Auskunftserteilung an Dritte, auf die Führung von Personalakten sowie auf Datensicherungs und Haftungsfragen ein.
SCIMA tietueen numero: 122567
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