haku: @freeterm JAHRESABSCHLUSS / yhteensä: 60
viite: 42 / 60
Tekijä: | Budde, Wolfgang Dieter Steuber, Elgin |
Otsikko: | Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Gläubigerschutz und Information der Gesellschafter (Rechnungslegungsvorschriften) |
Lehti: | Aktiengesellschaft
1996 : VOL. 41:12, p. 542-550 |
Asiasana: | |
Vapaa asiasana: | JAHRESABSCHLUSS |
Kieli: | ger |
Tiivistelmä: | Im Beitrag geht es um die Frage, welchen Ziel und Zweck die unternehmerische Rechnungslegung verpflichtet ist. Statt Zweck wird heute zumeist der Begriff "Funktion" gebraucht, wobei drei Hauptfunktionen des Jahresabschlusses unterschieden werden, nämlich erstens die Rechenschaftsfunktion, zweitens die Informationsfunktion und drittens die Gläubigerschutzfunktion. Richtiger müsste man formulieren, dass die Rechenschaftslegung der eigentliche Zweck des Jahresabschlusses ist. Rechenschaftslegung bedeutet zugleich auch Information der Berechtigten. Der Gläubigerschutz ist nach herrschender deutscher Auffassung der massgebliche Grundsatz, nach dem oder unter dessen Berücksichtigung die Rechenschaftslegung zu erfolgen hat. Diese Aussage wird hier überprüft. |
SCIMA