haku: @freeterm DATENSCHUTZ / yhteensä: 72
viite: 66 / 72
Tekijä:Gola, Peter
Otsikko:Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Speicherung und Nutzung von Abmahnungen. (Kündigungsrecht, Abmahnung)
Lehti:Datenschutz und Datensicherung
1993 : VOL. 17:8, p. 447-450, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:DATENSCHUTZ
Kieli:ger
Tiivistelmä:Unter bestimmten Umständen muss einer Kündigung eine Abmahnung, die der erforderlichen Warn- und Androhungsfunktion gerecht wird, vorausgehen. Die Abmahnung ist nur bei der objektiven Verstössen des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten zulässig und bedarf der Begründung seitens des Arbeitgebers. Die Speicherung der Abmahnung in der Personalakte darf nur solange vorgenommen werden, wie sie für die berufliche Beurteilung der Arbeitnehmers relevant ist. Eine rechtswidrige Abmahnung darf nicht gespeichert bleiben und muss berichtigt bzw. aus der Personalakte vollständig entfernt werden. Der Arbeitnehmer kann in diesem Falle darauf bestehen, dass eine Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen wird - unabhängig von ihrer Richtigkeit.
SCIMA tietueen numero: 120875
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