haku: @freeterm DATENSCHUTZ / yhteensä: 72
viite: 23 / 72
Tekijä:
Otsikko:Pflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung von Gesundheitsdaten
Lehti:Recht der Datenverarbeitung
1998 : VOL. 14:5, p. 214-216
Asiasana:
Vapaa asiasana:Datenschutz
Kieli:ger
Tiivistelmä:Ist unklar, ob ein Arbeitnehmer nur vorübergehend durch Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert ist, oder auf Dauer berufs- oder erwerbsunfähig ist, so hat er sich - laut Urteil des BAG vom 6.11.1997 (2 AZR 801/96) -, wenn er schuldhaft keinen Rentenantrag stellt, gem Paragr. 59 Abs. 1 Unterabs. 2, Paragr. 7 Abs. 2 BBkAT und Paragr. 7 und 59 BAT auf Verlangen des Arbeitgebers einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Gefährdet der Arbeitnehmer den Erfolg dieser Untersuchung, indem er trotz Abmahnung sein Einverständnis zur Beziehung der Vorbefunde der behandelnden Ärzte verweigert, so kann dies eine ausserordentliche Kündigung nachsichziehen.
SCIMA tietueen numero: 211935
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SCIMA