haku: @freeterm BERUFSKRANKHEITEN / yhteensä: 72
viite: 13 / 72
Tekijä:Blome, O.
Otsikko:Arbeitsbedingte Erkrankungen - Paragr. 3 BKV
Lehti:Ergo-Med
1998 : VOL. 22:6, p. 276-282
Asiasana:
Vapaa asiasana:Berufskrankheiten
Kieli:ger
Tiivistelmä:Der Autor nimmt in seinem Artikel eine Abgrenzung zwischen Leistungen nach Paragr. 3 BKV bei konkret drohenden Berufskrankheiten und Leistungen für arbeitsbedingte Erkrankungen vor. Die allgemeine Leistungszuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung nach Paragr. 3 der Berufskrankheiten-Verordnung bezieht sich nur auf die sog. Listen-Berufskrankheiten oder Erkrankungen nach Paragr. 9 Abs. 2 SGB VII, die wie eine Berufskrankheit zu entschädigen sind. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind weder eine Berufskrankheit, noch stellen sie eine drohende Berufskrankheit (Paragr. 3 BKV) dar. Insofern - so der Autor - sind andere Sozialversicherungszweige zuständig und leistungsverpflichtet und die Arbeitgeber verantwortlich für eventuelle Präventionsmassnahmen.
SCIMA tietueen numero: 211939
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