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Tekijä:
Otsikko:Gefahrstoffverordnung (Arbeitssicherheitsvorschriften)
Lehti:Sicherheitsbeauftragter
1990 : VOL. 25:9, p. 72-73
Asiasana:
Vapaa asiasana:FERTIGUNGSSTOFFE
Kieli:ger
Tiivistelmä:Der Beitrag informiert über die am 1.10.1986 in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung. Die Aufgaben des Unternehmers bestehen diesbezüglich in der Kennzeichnung der Gefahrstoffe, der Ermittlungspflicht, der Beurteilung der Gefahrstoffe, dem Treffen geeigneter Gegenmassnahmen und in der Erstellung einer Betriebsanweisung. Hilfestellungen dazu werden von der Berufsgenossenschaft gegeben. An Arbeitsplätzen, die besonders gesundheitsgefährdend sind, dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden , die eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchlaufen haben.
SCIMA tietueen numero: 143989
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