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Tekijä:
Otsikko:Umsetzung von EG-Arbeitsschutz-Richtlinien (Arbeitsschutz)
Lehti:Sicherheitsbeauftragter
1997 : VOL. 32:2, p. 12-14
Asiasana:
Kieli:ger
Tiivistelmä:Gegenwärtig kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, vier EG-Einzelrichtlinien zu speziellen Sachgebieten des betrieblichen Arbeitsschutzes in nationales Recht umzusetzen. Es handelt sich dabei um (1) die EG-Richtlinie zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen, (2) zur manuellen Handhabung von Lasten, (3) zur Arbeit an Bildschirmgeräten und (4) die EG-Richtlinie zur Gestaltung von Arbeitsstätten. Die einzelnen Anforderungen bestätigen im wesentlichen den Arbeitsschutz, der in der Bundesrepublik bereits praktiziert wird. Mit der PSA-Benutzungsverordnung wird nun eine einheitliche Regelung für alle Bereiche getroffen.
SCIMA tietueen numero: 162147
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