haku: @freeterm MITBESTIMMUNGSPOLITIK / yhteensä: 9
viite: 5 / 9
Tekijä:
Otsikko:Personalcomputer als Überwachungseinrichtung.
Lehti:Recht der Datenverarbeitung
1993 : VOL. 9:2, p. 67-71, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:KLEINCOMPUTER, PC, PERSONALÜBERWACHUNG,
MITBESTIMMUNGSPOLITIK
Kieli:ger
Tiivistelmä:Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss am 23.09.1992 festgelegt, dass bei der Ermittlung der Überwachungsfunktion technischer Einrichtungen gem. Paragraph 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG nicht nur auf die technische Einrichtung als solche, sondern auch auf deren Funktionsweise und Benutzungsbedingungen abzustellen ist - einschliesslich der dazu gehörenden Tätigkeitsbereiche. Bei späteren Änderungen der Einsatzbedingungen findet das Mitbestimmungsrecht erst dann Anwendung, wenn sie konkret vorgenommen werden. Die Anwendung eines PCs ist zur Überwachung des Benutzers nicht bestimmt, wenn aus der Verhinderung einer Kontrolle keine Rückschlüsse auf seine Leistungen bzw. sein Verhalten zu ziehen sind. Er ist ausserdem nicht zur Überwachung andrer Beschäftigter bestimmt, wenn laut Arbeitsplatzbeschreibung keinerlei Daten andrerer Beschäftigter dort zu bearbeiten sind.
SCIMA tietueen numero: 122390
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