haku: @freeterm URLAUB / yhteensä: 9
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Tekijä:Link, P.
Wierer, B.
Otsikko:Urlaub zu Bildungszwecken. Arbeitsbefreiung
Lehti:Arbeit und Arbeitsrecht
1999 : VOL. 54:12, p. 555-557
Asiasana:
Vapaa asiasana:Urlaub
Kieli:ger
Tiivistelmä:Einen bundesgesetzlichen Rechtanspruch, der allen Arbeitnehmern die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung gewährt, gibt es nicht. Insofern gestalten sich entsprechende Rechte und Pflichten (Bildungsurlaubsgesetze) nach wie vor gem. der Vorschriften auf Landes- bzw. Tarifvertragsebene. Bundesländer ohne Bildungsurlaubsgesetz sind Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In einer ersten Übersicht werden die gesetzliche Grundlagen, die Anspruchsberechtigung, die Art der Weiterbildung und die Dauer der Freistellung der landesgesetzlichen Bildungsurlaubsregelungen dargestellt, in einer zweiten ausgewählte tarifvertragliche Regelungen aus den Branchen: Kalksandsteinindustrie, Papiererzeugung, Druckindustrie, Maler- und Lackiererhandwerk, Textil- und Bekleidungsindustrie, Entsorgungswirtschaft und Textilreinigungsgewerbe.
SCIMA tietueen numero: 206253
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